
Anno 1938 – Zehn Pflichten für Radfahrer
Im Jahr 1938 organisierten die Nationalsozialisten eine umfassende Kampagne zur Verhütung von Verkehrsunfällen und gaben ein Merkblatt für Radfahrende heraus.
Den Auftakt bildete ein Rundfunkappell von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels. Zuvor hatte Adolf Hitler angekündigt, dass bis Ende 1939 sechs Millionen KdF‑Wagen (Kraft-durch-Freude-Wagen – so wurde der Volkswagen ursprünglich genannt) über die deutschen Straßen rollen sollten. Dies hätte eine Verdreifachung der in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge bedeutet. Die in „ungeheurem Maße“ anwachsende Verkehrsdichte verlange – so die Argumentation – eine entsprechende Steigerung der Verkehrsdisziplin. Das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK) stellte sich die Aufgabe, diese „Erziehungsarbeit“ zu leisten, um der erwarteten größeren Unfallgefahr zu begegnen.
Für dieses propagandistisch aufgeladene Massenmotorisierungsprojekt legte Hitler am 26. Mai 1938 den Grundstein für das neue Volkswagenwerk. Um den Erwerb des Wagens zumindest scheinbar zu ermöglichen, wurde ein spezielles Sparsystem eingeführt: Auf KdF‑Sparkarten sollten Arbeiter regelmäßig 5 Reichsmark pro Woche einzahlen – zinslos und ohne rechtlich gesicherten Anspruch auf ein Fahrzeug. Bei Kriegsbeginn war das Werk noch nicht vollständig fertiggestellt, und es wurden praktisch keine zivilen Fahrzeuge ausgeliefert. Stattdessen verlagerte sich die Produktion rasch auf militärische Fahrzeuge. Hunderttausende Sparer erhielten nie ein Auto; ihr Geld floss in Rüstung und Werksaufbau und war nach Kriegsende faktisch verloren.
Im zweiten Halbjahr 1938 erschien im „Volksblatt“ eine Artikelserie, die sich mit den Folgen von Verkehrsunfällen beschäftigte. Genannt wurden Sachschäden von 400 Millionen Reichsmark „am Volksvermögen“ sowie 8.000 Tote und 160.000 Verletzte pro Jahr, die „jede noch so kleine Erhöhung der Geburtenziffern … in einen Mißerfolg zu verwandeln drohen“. Damit wurden Unfallopfer ausdrücklich in bevölkerungspolitische und wirtschaftliche Argumentationen eingebettet.
In diesen Zeitungsartikeln wurde über vom Staat ergriffene Maßnahmen berichtet. So unterrichteten Polizei, Landjäger und das NSKK etwa in Kamen und den umliegenden Gemeinden Schulklassen an Hauptverkehrspunkten im richtigen Verhalten als Verkehrsteilnehmer. Außerdem war von Merkblättern in Millionenauflage die Rede, die die „zehn unumstößlichen Pflichten“ der Verkehrsteilnehmer auflisteten und in der Region an alle Verkehrsbeteiligten verteilt wurden.
In einem weiteren Artikel wurde angekündigt, dass Gemeinden Geldmittel für den Ausbau eines Radwegenetzes erhalten sollten, um für den Radverkehr ein „Höchstmaß an Sicherheit und Bequemlichkeit“ zu schaffen. „Schutz dem Radfahrer und Erhaltung deutschen Volksvermögens ist oberstes Gesetz beim Radwegebau“, hieß es dort programmatisch. In der Praxis wurde diese Ankündigung von den Nationalsozialisten jedoch nur in begrenztem Umfang eingelöst.
Die wiedergegebenen Beiträge waren weniger als neutrale Nachrichten, sondern als Kommentare verfasst. Sie mündeten regelmäßig in Appelle an Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, ihrer „Pflicht“ nachzukommen und die Verkehrsordnung zu befolgen – Verkehrserziehung wurde so zu einem Instrument politischer Disziplinierung im Sinne der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“.














