Uncodierte Fundräder können nur zu einem Bruchteil dem/der Eigentümer*in zugeordnet werden und landen häufig in einer Versteigerung. Codierte Fundräder können anhand des Codes sofort ohne Rückgriff auf eine Datenbank den/der Eigentümer*in des Fahrrades zugeordnet werden. Einige Versicherungen gewähren deshalb aufgrund geringerer Diebstahlquoten einen deutlichen Rabatt auf die Versicherungsprämie.
Nahezu jedes Fahrrad mit Stahl- oder Alurahmen kann codiert werden. Carbonrahmen werden nicht codiert. Der Code wird mit unserem Codiergerät am oberen Sattelrohr eingestanzt. An dieser Stelle ist der Rahmen besonders stabil und eine Codierung ist absolut unbedenklich.
Zum Schutz gegen Korrosion wird die codierte Stelle mit einem transparenten Aufkleber geschützt, der gleichzeitig deutlich sichtbar signalisiert, dass dieses Rad zweifelsfrei dem/der rechtmäßigen Besitzer*in zugeordnet werden kann.
Der Code setzt zusammen sich aus dem Autokennzeichen und dem Gemeindecode des Ortes, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümerinitialen, möglich ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung. Den Code können Sie sich automatisch auf einer ADFC-Page generieren lassen.
Leasingräder können nur mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht/Erlaubnis des Leasinggebers, also der Eigentümerin oder des Eigentümers, codiert werden. Aus dem Schriftstück muss auch hervorgehen, auf wen das Fahrrad codiert werden kann. Das Codierteam ist nicht verpflichtet, zu fragen, ob das zu codierende Fahrrad geleast ist. Dies ist vom Leasingnehmer vor der Codierung dem Codierteam mitzuteilen.
Bitte die folgenden Dinge zur Codierung mitbringen:
ADFC-Mitglieder zahlen 5,00 Euro für die Codierung des Rades und 7,50 Euro für die Codierung von Rad und Akku.
Nicht-ADFC-Mitglieder zahlen 10,00 Euro. Die Codierung von Rad und Akku werden 15,00 Euro berechnet.
Ein möglicher Umzug ist kein Argument gegen die Fahrradcodierung. Anhand der alten Adresse kann das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen. Wer viel umzieht, kann auch seinen festen Zweitwohnsitz für die Codierung verwenden. Wer sein codiertes Fahrrad verkaufen will, sollte mit dem/der Käufer*in einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und ihm die Codierpapiere überlassen. Der ADFC bietet hierzu einen Musterkaufvertrag an.
In nahezu allen Kommunen des Kreises Unna wird ein bis zwei mal im Jahr eine Codieraktion durchgeführt. Alle Termine, Orte und Kontaktdaten sind im Touren- und Termine-Portal hinterlegt:
Codiertermine des ADFC im Kreis Unna
Außerdem besteht die Möglichkeit jeden Donnerstag - außer an Feiertagen - von 16:00 bis 18:30 Uhr im FIZe (ADFC-Kreisgeschäftsstelle) sein Fahrrad oder anderes codieren zu lassen. Die Adresse ist Preußenstraße 90c, 44532 Lünen (Horstmar). Eine Anmeldung ist notwendig.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Codierung haben, wenden Sie sich bitte an
Martin Bass, Tel.: 01522 1959384
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.