Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Fahrradfahren im täglichen Verkehr © ADFC | april agentur

Ampel-Regelungen

Bis zum 31. Dezember 2016 mussten Radfahrende auf aneinander grenzenden Rad- und Gehwegfurten die Ampelsignale für Fußgänger beachten. Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Regeln.

Für den Radverkehr gilt seit dem 1. Januar 2017 die Fahrbahnampel, im Wortlaut des § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO „Lichtzeichen für den Fahrverkehr“. Auf Radverkehrsführungen sind die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

Welches Ampelsignal gilt, hängt nicht davon ab, wo Radfahrende fahren müssten, sondern davon, ob sie auf der Fahrbahn oder auf einer Radverkehrsanlage unterwegs sind, unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.

Kombinierte Ampelsignale

An den meisten Ampeln an Radwegen, aber noch nicht an allen, sind Fußgängersignale durch Kombischeiben ersetzt worden, die das Fahrrad- und Fußgängersymbol gemeinsam zeigen, damit „Lichtzeichen für den Radverkehr“ vorhanden sind.

Hat ein Radfahrer auf einem Bordsteinradweg ein rotes Fußgängersignal vor sich, kann er wegen des eindeutigen Wortlauts nicht bestraft werden, wenn er bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfährt.

Bußgeld

Ob ein Bußgeld fällig ist, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob sie für den Radfahrer bei seiner Fahrbahnquerung zu sehen war. Wenn sie sehr weit vorversetzt ist, wird nicht zu erkennen sein, welches Signal sie beim Erreichen der Kreuzung zeigt. Das Signal für den Fußverkehr springt sehr viel früher auf Rot um und bietet nur eine grobe Orientierung über die Phase der Fahrbahnampel.

Wie für Verkehrszeichen gilt auch für Ampeln der Sichtbarkeitsgrundsatz: Verkehrsteilnehmende müssen nur solche Anordnungen beachten, die ihnen auf der Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrs- oder Lichtzeichen begegnen und die er bei Anwendung der nötigen Sorgfalt ohne weiteres wahrnehmen kann.

Theoretisch begehen Radfahrende an einer Radfahrerfurt eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne eigenes Lichtsignal gemeinsam mit den Fußgängern bei deren Grün starten, obwohl das Hauptsignal noch Rot zeigt.

In der Praxis sollten Polizei und Justiz bei Nutzung dieses Vorlaufgrüns ein Auge zudrücken, denn eine Gefährdung durch Querverkehr ist ausgeschlossen. Eine Ahndung ist erst recht ausgeschlossen, wenn nur ein Fußgängersignal vorhanden ist. Gerade im Zuge von gemeinsamen Geh- und Radwegen durch Grünanlagen gibt es an zu querenden Straßen anscheinend noch zahlreiche nicht umgerüstete Fußgängerampeln.

Zum Login in den Mitgliederbereich Postleitzahl und Mitgliedsnummer eingeben.

In der Fahrradrecht-Datenbank finden ADFC-Mitglieder finden Gerichtsurteile zum Thema Fahrrad.

 

Fehlende Gelbphase

Kombisignale bereiten Probleme, weil sie keine Gelbphase zeigen. Hier werden Radfahrende zu Unrecht angezeigt, wenn sie unmittelbar nach dem Umspringen auf Rot den Fahrbahnrand erreicht haben. Der Bußgeldbescheid berücksichtigt dann nicht den Anhalteweg, der sich aus Reaktionszeit und Bremsweg zusammensetzt.

Besonders dann, wenn der Vorwurf nicht auf einen qualifizierten Verstoß mit mehr als einer Sekunde Rotlicht lautet, sollte sich durch den Einspruch die Einstellung des Verfahrens erreichen lassen.

Verwandte Themen

Räder für Flüchtlinge und sozial Bedürftige

Eine Gemeinschaftsinitiative von ADFC, Bündnisgrünen, Caritas – WeltOffen, ist auch unter Corona-Bedingungen aktiv.

Kreisstadt Unna fördert den Kauf von privaten Lastenfahrrädern

Wie in vielen anderen Städten fördert auch die Stadt Unna den Kauf von privaten Lastenfahrrädern mit einem Zuschuss von…

URmeL - Unser Radparcours mit elektrischem Lastenrad

Ein kostenloses Angebot für Schulen, Vereine und allen sonstigen Interessierten.

Carla Cargo nun im Lastenradverleih des ADFC Kreisverbandes

Die GRÜNEN in Unna machten Wahlkampf mit einem Lastenradanhänger. Nun ist er für alle Interessierten über den Verleih…

Bürger*innen können Ideen zum Radverkehr bei Planungsradtour einbringen

Die Stadt Unna und das beratende Büro der Planersocietät laden die Unnaer Bürger im Rahmen der Entwicklung eines…

Anno 2023: Grundschulen in Unna erhalten Abstellanlagen für Tretroller

Klimaschutz fängt im Kleinen an. Und wer über klimafreundliche Mobilität an Schulen spricht, sollte nicht nur an…

Flüchtlingsräder-Initiative übergibt das 500ste Fahrrad

Mobilität ist ein Grundbedürfnis. Fahrradinitiative stellt Bedürftigen Fahrräder zur Verfügung.

Ist Unna bereit für das Lastenrad? Ein Selbstversuch

Unser Autor fährt seit einem halben Jahr mit dem Lastenrad durch Unna und hat fast jeden Radweg mindestens einmal damit…

Stellungnahme der Ortsgruppe Unna zum Bebauungsplan UN155 "Christliches Klinikum

Der ADFC spricht sich für die Variante 1 bei der Erschließung des neu zu errichtenden Parkhauses des CKU aus.

https://unna.adfc.de/artikel/ampel-regelungen-11

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt