Ablenkung durch Smartphone

Ablenkung durch Smartphone © iStock | itsajoo

Ablenkung durch Smartphones

Ablenkung im Straßenverkehr ist zunehmend ein Problem. Paragraf 23 StVO, der bisher vor allem in der Hand gehaltene Mobiltelefone betraf, wurde seit dem 19. Oktober 2017 deshalb erweitert. Was bedeutet das für Radfahrende?

Für Radfahrende bedeutet das: Sie dürfen „ein elektronisches Gerät der Kommunikation, Information oder Organisation“ während der Fahrt nicht benutzen, wenn sie es dazu aufnehmen oder halten.

Smartphones und Navis

Am Fahrrad angebrachte oder am Körper getragene Geräte können mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verwendet werden, oder dann, wenn Bedienen und Nutzen nur eine „kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen“ erfordern.

Das Ablesen von Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker „auf einen Blick“ ist damit erlaubt, aber nicht die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt. Beim stehenden Fahrrad gelten die Einschränkungen nicht; Absteigen ist nicht notwendig.

Funkgeräte

Für Funkgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Bis dahin dürfen Handfunkgeräte noch benutzt werden. Tourenleiter, die diese für die Begleitung von Radgruppen nutzen, empfiehlt der ADFC, Geräte mit Freisprecheinrichtung anzuschaffen.

Bußgelder

Das Verwarnungsgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO wurde für Radfahrende mehr als verdoppelt, von 25 auf 55 Euro (für Kraftfahrzeugführer: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister).

Üblicherweise zahlen Radfahrende nach § 3 Abs. 6 der Bußgeld-Katalog-Verordnung nur Hälfte der Kfz-Beträge. Dass sie hier mehr zahlen, begründet das Bundesverkehrsministerium damit, dass für diesen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

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https://unna.adfc.de/artikel/ablenkung-durch-smartphones-6

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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