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Verkehrsregeln, die jeder Rad- und Autofahrer kennen sollte

Häufig liest man in Kommentaren z.B. auf Facebook, Radfahrende sollten sich erst mal an die Verkehrsregeln halten. Ja – Radfahrende sollten sich an die Regeln halten, das gilt aber auch umgedreht.

Viele Verkehrsregeln, die Radfahrende im Verkehr schützen sollen, sind Autofahrenden nicht oder nur unzureichend bekannt. Mit diesem Artikel wollen wir helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Wir wünschen uns von Autofahrenden häufig mehr Rücksicht, damit auch Radfahrende sicher unterweges sind.

Abstand zu Fahrrädern beim Überholen

Beim Überholen ist innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten. Ist das nicht möglich, dann kann nicht überholt werden. Das gilt auch, wenn ein Schutzstreifen vorhanden ist. Häufig wird der in der StVO vergeschriebene Abstand nicht eingehalten. Manche PKW-Fahrer fahren sogar extra nah vorbei, wenn der Radfahrende statt auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg erlaubter Weise auf der Fahrbahn fährt.

Nicht benutzungspflichtige Radwege

In Hamm wurde vor einigen Jahren die Benutzungspflicht für eine Vielzahl von Radwegen aufgehoben, weil sie den geforderten Qualitätsstandards nicht genügen. Radwege müssen nur genutzt werden, wenn ein blaues Schild mit dem Fahrradsymbol vorhanden ist. Ein fehlendes Schild oder ein weißes Zusatzschild verpflichten nicht zu Nutzung des Radweges. Viele Autofahrende kennen diese Regeln nicht und ärgern sich darüber, dass nicht der Radweg oder Gehweg benutzt wird. Dies bringen sie auch schon mal durch Hupen oder extra dichtes Vorbeifahren zum Ausdruck.

Überfahren von Schutzstreifen

Kaum ein Autofahrer weiß, dass die gestrichelte Linie eines Schutzstreifens nur im Ausnahmefall überfahren werden darf, z.B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr. Gegen diese Regel wird nicht nur  in Hamm pausenlos verstoßen. Autofahrende nehmen einfach den für Radfahrende reservierten Verkehrsraum für sich in Anspruch.

Parken und Halten auf Radwegen und Schutzstreifen

Parken und Halten auf Radwegen und Schutzstreifen ist verboten. Leider wird dies oft gerade auch von Lieferfahrzeugen missachtet. Radfahrende müssen ausweichen, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Leider werden solche Vergehen viel zu selten bestraft.

Parken im Kreuzungsbereich

Beim Parken muss vor oder hinter Kreuzungen mindesten ein Abstand von 5 m eingehalten werden. Wird bis in die Kreuzung geparkt, behindert dies die Sicht, was für Radfahrende und Fußgänger gefährlich ist. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Die häufigsten Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden sind Abbiegeunfälle. Man muss nur im Südviertel unterwegs sein, um zu sehen, wie häufig diese Regel missachtet wird.

Fahrradstraßen

Welcher Autofahrer kennt schon Regelungen in Fahrradstraßen. Das dort Radfahrende in beide Richtungen nebeneinander fahren dürfen, wer weiß das schon?

In Hamm ist Nutzung durch PKW durch ein Zusatzschild in (fast) allen Fahrradstraßen erlaubt. Autofahrende nehmen eine Fahrradstraßen überhaupt nicht wahr und verhalten sich entsprechend – häufig rücksichtslos gegenüber dem Radverkehr.

Nebeneinander fahren

§2 Absatz 4 der StVO besagt: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Solange für die Autos ein Überholen möglich ist, können Fahrräder nebeneinader fahren. Im Nordenstiftsweg in Hamm gibt es ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge. Auch hier dürfen Fahrräder nebeneinander fahren.

Fahren im Verband

Wenn mehr als 15 Fahrradfahrer zusammen unterwegs sind, gilt eine Sonderregel. Dann nämlich dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (Paragraf 27, Absatz 1 der StVO). Auch ist die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben, es darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Tempolimits sind für viele Autofahrende ein Ärgernis. Damit muss man es nicht so genau nehmen, wenn nicht gerade ein Blitzer vorhanden ist. Es scheint wohl völlig normal, dass man durch Tempo 30-Zonen mit 40 fährt oder innerorts mit 60 km/h unterwegs ist. Der Tacho zeigt sowieso zu viel an und beim Blitzen gibt es auch noch eine Toleranz von 3 km/h. Und ansonsten kostet es auch nicht die Welt, wenn man mal erwischt wird.

Aber 60 km/h statt 50 km/h bedeutet einen deutlich längeren Bremsweg, 36 m statt 25 m, bei Tempo 40 ist der Bremsweg fast doppelt so lang wie bei 30 km/h. Damit steigt auch die Gefahr für Radfahrende und Fußgänger und die Schwere von Unfällen nimmt zu.

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