Kindertransport und -begleitung

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Kinderanhänger

Kinderfahrradanhänger haben viele Vorzüge: In ihnen sitzen bis zu zwei Kinder bequem und wettergeschützt. Zudem lassen sich mit ihnen längere Touren, leichte Geländestrecken oder der Einkauf bewältigen.

Die meisten Modelle sind als Ein- und Zweisitzer erhältlich – welche Variante es sein soll, hängt von der Familienplanung ab oder ob Freunde oder Einkaufstüten den Nachwuchs mal begleiten sollen.

Einsitzer wiegen weniger und passen besser durch schmale Türen und enge Treppenhäuser. Allerdings lassen sich die meisten Kinderfahrradanhänger auch platzsparend falten. Vor dem Kauf sollten Eltern ausprobieren, wie sich beispielsweise Gurte und Sonnensegel bedienen lassen. Damit die Kupplung an beide Elternfahrräder passt, beide Räder zum Kauf mitnehmen.

Solange Kinder noch nicht alleine sitzen können, nutzen Eltern eine Liege oder Babyschale und achten auf rüttelfreie Strecken. Unebenheiten gleichen wirksame, auf das Gewicht einstellbare Federungen aus, und ebenso breite, nicht zu prall aufgepumpte Reifen.

Wer den Fahrradanhänger auch als Kinderwagen nutzen möchte, braucht ein Buggyset. Darüber hinaus gibt es ein vielseitiges Zubehörprogramm vom Kaffeebecherhalter über eine Regenplane bis zum Gestell für gängige Autositze für Babys. Auch wenn das Zubehör teuer sein kann, ist es schön, die Optionen zu haben.

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Ausstattungstipps – Komfort für die Kleinen

  • Zweite Kupplung kaufen: Mit einer zweiten Kupplung sind beide Eltern mit Kindern mobil. Am besten fahren beide Elternteile mit ihren Rädern zum Anhängerkauf, denn nicht jede Kupplung passt an jede Hinterradnabe. Manchmal kann auch ein Hinterbauständer im Weg sein. Der Fachhändler kann notfalls nach einer Alternative suchen.
  • Je fester die Verbindung von Fahrrad und Anhänger, desto weniger schaukelt sich das Gespann auf. Die Kupplung sollte möglichst kein Spiel haben und leicht zu bedienen sein.
  • Fahren Sie immer mit geschlossenem Moskitonetz. Es bewahrt die Kinder vor Schmutz, Fliegen und aufgewirbelten Steinchen. Das Zugfahrrad sollte spätestens ab Herbst ein weit nach unten gezogenes Schutzblech haben, das Schmutz und Nässe vom Anhänger abhält.
  • Ein kleiner Rückspiegel am Lenker kann den Blick in den Anhänger erleichtern.
  • Die Scheiben der meisten Anhänger sind leicht getönt. Das heißt aber nicht, dass die Scheiben automatisch einen UV-Schutz haben. Infomieren Sie sich auf den Herstellerseiten oder fragen Sie im Fachhandel nach.
  • Kleinere Kinder sacken im Anhänger häufig noch ein oder rutschen nach vorne. Damit sie Haltung bewahren können, gibt es Sitzverkleinerer und Kopfstützen.
  • Wenn die Kinder im Anhänger mit Helm fahren, sollte die Kopflehne ausreichend Platz bieten oder der Helm hinten abgeflacht sein. Sonst würde sich der Helm nach vorne ins Gesicht des Kindes schieben und nicht mehr richtig schützen.
  • Sind Federungen/Dämpfungen am Anhänger vorhanden, sollten Sie diese auf das jeweilige Gewicht von Kindern und Gepäck einstellen. Breite Reifen mit niedrigem Reifendruck bieten ebenfalls Dämpfungskomfort.
  • Da das Fahrradrücklicht vom Anhänger verdeckt wird, brauchen Kinderanhänger ein Rücklicht; Batterielicht ist erlaubt. Vor allem wenn das Rücklicht auf Höhe der Kinder angebracht ist, sollte es abgedeckt sein. Ab einer Spurweite von über 80 Zentimetern ist an der linken vorderen Seite ein Scheinwerfer vorgeschrieben. Achten Sie auf Montagemöglichkeiten am Anhänger.

 

Allgemeine Transportbestimmungen

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zum Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren – und zwar nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern (max. zwei Kinder) oder in Kindersitzen. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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