Sicher und gut gelaunt mit dem Helm unterwegs

Mit dem Fahrradhelm unterwegs © www.abus.de | pd-f

Fahrradhelme

In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrende, weder im allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten.

Zum Thema Helme für Radfahrer erreichen den ADFC immer wieder Anfragen. Manche möchten wissen, ob es in Deutschland eine Verpflichtung zum Tragen von Fahrradhelmen gibt – wenn nicht allgemein, so doch vielleicht in bestimmten Gegenden, für bestimmte Altersgruppen oder bei Fahrten im geschlossenen Verband.
Andere möchten sich einen Fahrradhelm kaufen und fragen nach, welches Modell der ADFC empfiehlt. Und wieder andere weisen auf Untersuchungen hin, denen zufolge Fahrradhelme keinen Zugewinn an Sicherheit bringen, und wenden sich gegen jede Beratung in Sachen „Fahrradhelm" durch den ADFC.

Die Rechtslage

Da es keine Helmpflicht gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelmes bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden.

Davon abweichend hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden, dass eine Radfahrerin ohne Helm beim Zusammenstoß mit einer geöffneten Autotür eine 20-prozentige Mitschuld trägt (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12). Da das Urteil von anderen Oberlandesgerichten abweicht, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die verletzte Radfahrerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt – und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen.

Wer ein schnelles Pedelecs fährt, auch Schweizer Klasse, S-Klasse oder S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Unklar ist, welche Art Helm als geeignet anzusehen ist.

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https://unna.adfc.de/artikel/fahrradhelme-10

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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