Der neue Bußgeldkatalog mit Bußgeldern für Radfahrer
Im April 2020 hat es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, die gerade Radfahrende besser schützen sollen, z.B. das Abstandsgebot beim Überholen und Halteverbot auf Radstreifen und Schutzstreifen.
Aufgrund von rechtlichen Problemen hat der Bundesrat den zugehörigen Bußgeldkatalog erst am 08.10.2021 verabschiedet. Der Bußgeldkatalog wurde dann am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt drei Wochen später am 9.11.2021 in Kraft.
Damit können erst jetzt auch Bußgelder für die neu eingeführten Regelungen erhoben werden. Aber auch Verstöße von Radfahrenden werden richtig teuer, z.B auf dem Fahrradweg in entgegengesetzer Richtung oder auf dem Gehweg fahren kostet dann mindestens 55 €.
Abstandsverstoß
Nichteinhaltung des Abstandsgebots von 1,50 m innerorts bzw. 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Radfahreren oder Elektrokleinstfahrzeugen
Abstandsverstoß bis zu 80 km/h | 25 Euro |
... mit Gefährdung | 30 Euro |
Überholverbot (auch bei Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen Vz. 277.1)
Überholen trotz Überholverbot | 70 Euro |
Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot | 150 Euro - 1 Punkt |
Parken und Halten auf Geh- und Radwegen
Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen | 55 Euro |
... mit Behindeurng | 70 Euro |
... länger als eine Stunde | 70 Euro |
Halten in zweiter Reihe
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 Euro |
Abbiegen von LKW mit max. 7 km/h
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Tempo-Überschreitung innerorts | |
bis 10 km/h | 30 Euro |
11-15 km/h | 50 Euro |
16-20 km/h | 70 Euro |
21-25 km/h | 115 Euro 1 Punkt |
Bußgeldkatalog für Radfahrer
Beleuchtung am Fahrrad
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 35 € |
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Zudem gefährden sie sich selbst dabei in höchstem
Maße.
einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad | 60 € - 1 Punkt |
... mit Gefährdung | 100 € - 1 Punkt |
... mit Unfallfolge | 120 € - 1 Punkt |
qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad | 100 € - 1 Punkt |
... mit Gefährdung | 160 € - 1 Punkt |
... mit Unfallfolge | 180 € - 1 Punkt |
Sind die Radwege allerdings nicht besonders gekennzeichnet, besteht keine Pflicht, diese zu benutzen, und Radfahrer dürfen auf die Straße ausweichen. Doch an das Rechtsfahrgebot müssen sich Radfahrer stets halten.
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
Verstoß | Bußgeld |
freihändig fahren | 5,00 € |
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot | 15,00 € |
... mit Behinderung | 25,00 € |
... mit Gefährdung | 30,00 € |
... mit Unfallfolge | 35,00 € |
Verstoß gegen Radwegebenutzungspflicht | 20,00 € |
... mit Behinderung | 25,00 € |
... mit Gefährdung | 30,00 € |
... mit Unfallfolge | 35,00 € |
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer | 20,00 € |
... mit Gefährdung | 25,00 € |
... mit Unfallfolge | 30,00 € |
verbotswidriges Befahren eines Fußgängerbereichs | 25,00 € |
... mit Gefährdung | 35,00 € |
... mit Unfallfolge | 40,00 € |
Verstoß gegen ein Verkehrsverbot (z. B. Einfahrtsverbot, Durchfahrtsverbot) | 25,00 € |
... mit Gefährdung | 35,00 € |
... mit Unfallfolge | 40,00 € |
Radweg in falscher Richtung befahren | 55,00 € |
... mit Behinderung | 70,00 € |
... mit Gefährdung | 80,00 € |
... mit Unfallfolge | 100,00 € |
vorschriftswidrig Gehweg befahren | 55,00 € |
... mit Behinderung | 70,00 € |
... mit Gefährdung | 80,00 € |
... mit Unfallfolge | 100,00 € |
vorschriftswidrig Verkehrsinsel benutzt | 55,00 € |
... mit Behinderung | 70,00 € |
... mit Gefährdung | 80,00 € |
... mit Unfallfolge | 100,00 € |
vorschriftswidrig Grünanlagen benutzt | 55,00 € |
... mit Behinderung | 70,00 € |
... mit Gefährdung | 80,00 € |
... mit Unfallfolge | 100,00 € |
vorschriftswidrig Seitenstreifen befahren (außer auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen) | 55,00 € |
... mit Behinderung | 70,00 € |
... mit Gefährdung | 80,00 € |
... mit Unfallfolge | 100,00 € |