Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Unna

Radfahrer wird mit weniger als 1,5 überholt

Überholvorgang in der Langen Reihe in Hamburg. © Ulf Dietze / adfc hamburg

Der neue Bußgeldkatalog mit Bußgeldern für Radfahrer

Im April 2020 hat es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, die gerade Radfahrende besser schützen sollen, z.B. das Abstandsgebot beim Überholen und Halteverbot auf Radstreifen und Schutzstreifen.

Aufgrund von rechtlichen Problemen hat der Bundesrat den zugehörigen Bußgeldkatalog erst am 08.10.2021 verabschiedet. Der Bußgeldkatalog wurde dann am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt drei Wochen später am 9.11.2021 in Kraft.

Damit können erst jetzt auch Bußgelder für die neu eingeführten Regelungen erhoben werden. Aber auch Verstöße von Radfahrenden werden richtig teuer, z.B auf dem Fahrradweg in entgegengesetzer Richtung oder auf dem Gehweg fahren kostet dann mindestens 55 €.

Abstandsverstoß

Nichteinhaltung des Abstandsgebots von 1,50 m innerorts bzw. 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Radfahreren oder Elektrokleinstfahrzeugen

Abstandsverstoß bis zu 80 km/h25 Euro
... mit Gefährdung30 Euro

Überholverbot (auch bei Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen Vz. 277.1)

Überholen trotz Überholverbot70 Euro
Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot150 Euro - 1 Punkt

Parken und Halten auf Geh- und Radwegen

Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen55 Euro
... mit Behindeurng70 Euro
... länger als eine Stunde70 Euro

Halten in zweiter Reihe

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 Euro

     

Abbiegen von LKW mit max. 7 km/h

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Tempo-Überschreitung innerorts 
bis 10 km/h30 Euro
11-15 km/h50 Euro
16-20 km/h70 Euro
21-25 km/h115 Euro 1 Punkt

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Beleuchtung am Fahrrad

Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge35 €

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Zudem gefährden sie sich selbst dabei in höchstem
Maße.

einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad60 € - 1 Punkt
... mit Gefährdung100 € - 1 Punkt
... mit Unfallfolge120 € - 1 Punkt
qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad100 € - 1 Punkt
... mit Gefährdung160 € - 1 Punkt
... mit Unfallfolge180 € - 1 Punkt

Sind die Radwege allerdings nicht besonders gekennzeichnet, besteht keine Pflicht, diese zu benutzen, und Radfahrer dürfen auf die Straße ausweichen. Doch an das Rechtsfahrgebot müssen sich Radfahrer stets halten.

Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

VerstoßBußgeld
freihändig fahren5,00 €
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot15,00 €
... mit Behinderung25,00 €
... mit Gefährdung 30,00 €
... mit Unfallfolge 35,00 €
Verstoß gegen Radwegebenutzungspflicht20,00 €
... mit Behinderung25,00 €
... mit Gefährdung 30,00 €
... mit Unfallfolge 35,00 €
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer20,00 €
... mit Gefährdung 25,00 €
... mit Unfallfolge 30,00 €
verbotswidriges Befahren eines Fußgängerbereichs25,00 €
... mit Gefährdung 35,00 €
... mit Unfallfolge 40,00 €
Verstoß gegen ein Verkehrsverbot (z. B. Einfahrtsverbot, Durchfahrtsverbot)25,00 €
... mit Gefährdung 35,00 €
... mit Unfallfolge 40,00 €
Radweg in falscher Richtung befahren 55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Gehweg befahren55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Verkehrsinsel benutzt55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Grünanlagen benutzt55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Seitenstreifen befahren (außer auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen)55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €

Quellen

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https://unna.adfc.de/artikel/der-neue-bussgeldkatalog-1

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