Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Unna

Radfahrer mit Kopfhörer

Musik hören und Radfahren – was ist erlaubt? © iStock.com/pixdelux

Beim Radfahren abgelenkt durch Musik, Smartphone und Co.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten – das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden – solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt – oder gar ein Martinshorn überhört – gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Smartphone-Nutzung beim Radfahren

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt – vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Normalerweise zahlen Radfahrende nur die Hälfte der KFZ-Bußgelder, doch das Bundesverkehrsministerium begründet die höhere Summe damit, dass für so einen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

Verwandte Themen

Mit ULF und Urmel durch den Kreis

Neues Lastenrad im ADFC-Ausleihpool bietet spannende Erfahrungen

Bornekamp wird Fahrradstraße

Anno 2023 - ADFC Unna freut sich über die 4. Fahrradstraße für Unna

Unnas Radlerlobby freut sich über die angekündigte Eröffnung der 4. Fahrradstraße in Unna: In der Bornekampstraße haben…

Öffentliches Räderschrauben im Schulstraßenpark

Der ADFC testet neue Werkzeugsäule und ist mit dem Werkzeug sehr zufrieden.

ADFC legt dem Rat umfangreiche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs vor

Mit gleich 5 Anträgen bringt der ADFC sich konstruktiv in die Überlegungen zur Umsetzung der Verkehrswende in Unna ein.…

Anno 2022 - ADFC zeigt die bunte Vielfalt der Lastenradszene

Lastenradparade durch den Kreis Unna mit mehr als 30 Teilnehmern

Räder für Flüchtlinge und sozial Bedürftige

Eine Gemeinschaftsinitiative von ADFC, Bündnisgrünen, Caritas – WeltOffen, ist auch unter Corona-Bedingungen aktiv.

Presseinformation zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Schlechtes Fahrradklima: Unna fällt im Fahrradklimatest wieder einmal durch

 

ADFC Unna fordert Bagger, Schaufel und…

Anno 2025 - Radretter eröffnen eine Selbsthilfe-Werkstatt in Unna-Massen

Zur Eröffnungsfeier der Radretter-Werkstatt in Massen kamen neben geladenen Gästen auch zahlreiche Anwohnerinnen und…

Ein Lastenrad für Billmerich

Ab Juni kann bald auch in Billmerich kostenlos ein Lastenrad ausgeliehen werden!

https://unna.adfc.de/artikel/beim-radfahren-abgelenkt-durch-musik-smartphone-und-co-6

Bleiben Sie in Kontakt