Radverkehr in Amsterdam.

Radverkehr in Amsterdam. © Melissa & Chris Bruntlett/www.modacitylife.com

In neun Schritten zur Fahrradkommune

Auch eine Kommune, die bisher noch nichts oder nur sehr wenig für den Radverkehr getan hat, kann zur Fahrradstadt oder Fahrradgemeinde werden. Der ADFC hat hier die wichtigsten Schritte dafür zusammengestellt.

Der ADFC hat die wichtigsten Schritte für Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Fahrradkommune zusammengetragen. Es handelt sich dabei um eine idealtypische und vereinfachte Darstellung der erforderlichen Maßnahmen. Sie dient zur groben Orientierung für Kommunen, die den Radverkehr systematisch fördern und die Potentiale des Fahrrads nutzen wollen.

In neun Schritten zur Fahrradkommune

  • Schritt 1: Die Grundlagen werden mit einem Radverkehrskonzept gelegt. Es definiert die wichtigsten Ziele und Zuständigkeiten und legt eine grobe Strategie fest. Hier gilt es sich auf wenige klare Ziele zu verständigen, z. B. ein sicheres und komfortables Radwegenetz für alle Menschen von 8 bis 88.
  • Schritt 2: Bei der Netzplanung geht es darum, wichtige Quell-Ziel-Beziehungen zu erfassen (z. B. Wohn- und Industriegebiete, Schulen, soziale Einrichtungen, Einzelhandel und Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr) und diese in einem lückenlosen Radwegenetz für die Kommune zu berücksichtigen. Dabei sollten auch vorhandene Hindernisse und Barrieren für den Radverkehr identifiziert und ausgeräumt werden.
  • Schritt 3: Im Zuge der Netzplanung sollten auch einheitlicheQualitätsstandards und Rahmenbedingungen für den Radverkehr definiert werden. Das bedeutet z. B. flankierende Maßnahmen für Fahrradstraßen festzulegen, damit Radverkehr dort tatsächlich Vorrang hat, die Führungsformen für eine sichere einladende Radinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen zu definieren, etc. Außerdem müssen Schwachstellen und Lücken im Netz geschlossen sowie die wichtigsten Maßnahmen priorisiert werden.
  • Schritt 4: Wichtig ist in diesem Schritt, dass ein politischer Beschluss in der Kommune für das Radnetz (2) und die Qualitätsstandards (3) erfolgt, damit dieser dann von der Verwaltung umgesetzt werden kann.
    Hinweis: Diese ersten vier Schritte müssen auf jeden Fall abgeschlossen sein, bevor Fördergelder beantragt werden können. Bei Förderprogrammen mit kurzer Laufzeit wie dem Sonderprogramm Stadt und Land empfiehlt es sich, auf schnelle Schnellausbaumethoden für den Lückenschluss zu setzen (z. B. Fahrradstraßen, Protected Bike Lanes, Modale Filter) oder schon vorhandene Planungen umzusetzen.
  • Schritt 5: Die Detailplanung der konkreten Infrastrukturmaßnahmen wird oft an ein externes Planungsbüro vergeben. Es empfiehlt sich, Zwischenergebnisse in ein externes Begleitgremium mit Vertreter*innen von Interessenverbänden, interessierten Bürger*innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Polizei und Verwaltung („Fahr Rat“/Runder Tisch Radverkehr) zurückzuspielen und deren Rückmeldungen aufzunehmen.
  • Die weiteren Schritte: Nach Schritt 6: Anordnung erfolgt Schritt 7: Ausschreibung und Vergabe des Auftrags an Baufirmen. Anschließend kann mit Schritt 8:Errichtung des Radwegenetzes begonnen werden.
  • Schritt 9: Erfolge auch feiern! Ein neuer, qualitativ hochwertiger Abschnitt im Radverkehrsnetz sollte öffentlichkeitswirksam und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung eröffnet werden. Kommunen sollten diese Chance nutzen, denn Radverkehr ist ein kommunalpolitisches Gewinnerthema!
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https://unna.adfc.de/artikel/in-neun-schritten-zur-fahrradkommune-13

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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