Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben © ADFC / Westrich

ADFC zu Groko-Koalitionsvertrag: Verkehrswende vergessen

Die verkehrsbezogenen Passagen des heute von Union und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrages nimmt der ADFC als Fortschritt gegenüber den ersten Sondierungsergebnissen wahr. Der ADFC lobt einige wegweisende Vorhaben im Bereich Bahnverkehr.

Das Bekenntnis zur Förderung der individuellen Mobilität ohne Auto fehlt allerdings. Auch die Verbesserungen für den Radverkehr bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Ja, es ist gut, dass der Bund auch Radwege abseits von Bundesstraßen finanzieren will. Denn nur getrennt vom schnellen Autoverkehr ist das Radfahren attraktiv. Richtig ist auch, dass die Bundesförderung für Radschnellwege vereinfacht werden soll. Und es ist ein ausgesprochen wichtiger Schritt, dass die Koalition die Straßenverkehrsordnung fahrradfreundlich umgestalten will. Oberste Prämisse muss ‚Null Verkehrstote‘ werden. Das schwache Bekenntnis, die Bundesmittel für den Radwegebau „als Testlauf“ zu erhöhen, ist eine Frechheit. Schon im ersten Dieselgipfel waren 200 Mio. versprochen worden. Die wären immer noch deutlich unterdimensioniert. Deutschland hat einen Infrastruktur-Rückstand von 30 bis 40 Jahren aufzuholen! Vergeblich suchen wir auch das Bekenntnis zu mehr Qualität im Radwegebau. Was in Deutschland als Radspur gilt, würde man in den Niederlanden oder Dänemark bestenfalls als Behelfs-Parkstreifen durchgehen lassen!“

Konkret fordert der ADFC von der neuen Bundesregierung:

  • Die Bundesmittel für den Ausbau der Radinfrastruktur auf mindestens 800 Millionen Euro p.a. anzuheben (vereinbart sind: von bisher 125 Millionen Euro “erhöhen“)
  • Radschnellwege umfassend zu fördern und ihnen in Ballungsräumen Vorrang vor dem Autobahnausbau zu geben (letzteres nicht vorgesehen)
  • Zweckgebundene Finanzmittel für Kommunen zum Ausbau des Radverkehrs zur Verfügung zu stellen (bisher nicht geregelt)
  • „Vision Zero“ (null Tote im Straßenverkehr) als oberstes Ziel in die Straßenverkehrsordnung aufzunehmen (bisher nicht vereinbart, aber denkbar)
  • Orientierung der kommunalen Verkehrspolitik am Leitbild der lebenswerten Stadt (nicht vereinbart, aber Ziel der selbstbestimmten Mobilität für alle)

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eRadschnellweg Göttingen - Nikolausberger Weg

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Radschnellweg Ruhr R1 Boulevard Mülheim adR

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https://unna.adfc.de/pressemitteilung/adfc-zu-groko-koalitionsvertrag-verkehrswende-vergessen

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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