© ADFC/Gerhard Westrich

Aufbruch Fahrrad: Landtag bringt Fahrradgesetz für NRW auf den Weg

Nr. 24/2019, Düsseldorf, 20.12.2019

Der NRW-Landtag hat am Mittwoch (18.12.2019) mit großer Mehrheit entschieden, dem Anliegen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zu folgen und ein Fahrradgesetz für NRW auf den Weg zu bringen. Damit nimmt die NRW-Regierung den Auftrag der 207.000 unterschriftenstarken Volksinitiative an, den Mobilitätswandel in NRW pro Fahrrad zu gestalten.

Mit dem Jahreswechsel beginnt somit die Erarbeitung eines Fahrradgesetzes für NRW. Dies stellt aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW für alle Beteiligten eine große Herausforderung und Chance dar, die alle Beteiligten durch intensive Zusammenarbeit gestalten müssen. Als Mitinitiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ wird der ADFC NRW diesen Prozess konstruktiv und kritisch begleiten und bei der Ausarbeitung des neuen Fahrradgesetzes mitwirken.
„Das ambitionierte Ziel der Landesregierung NRW zum Fahrradland Nr. 1 zu machen, erfordert eine entsprechend ambitionierte Ausgestaltung des Fahrradgesetzes und einen konsequenten Infrastrukturausbau, damit Alltagsradler und alle anderen Radfahrenden sicher und komfortabel ans Ziel kommen“, sagt Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW und Vertrauensperson von „Aufbruch Fahrrad“.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW bewertet die Entwicklung insgesamt als positives Signal für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Mit der Erarbeitung eines Fahrradgesetzes, bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland die Chance, ganz neue Maßstäbe für den Radverkehr der Zukunft zu setzen. Die Ausgestaltung des Fahrradgesetzes durch die Landespolitik muss sich an den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ messen lassen.
In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit der Forderung nach einem Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen den Nerv der Zeit getroffen. Mit fast 207.000 gesammelten Unterschriften hat sie sich zu einer der wichtigsten Bürgerbewegungen in NRW entwickelt.

Folgende Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität sollten aus Sicht des ADFC NRW elementarer Bestandteil eines Radverkehrsgesetzes für NRW sein:
•    Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero („Null Verkehrstote“), eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in einem Radverkehrsgesetz-NRW festgeschrieben werden.
•    Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen in einem Radverkehrsgesetz-NRW ermöglicht und sichergestellt werden.
•    Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an Planung und Umsetzung (bzw. Bau, Erhalt und Betrieb) von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen in einem Radverkehrsgesetz-NRW geregelt werden.
•    Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Expertise in den beteiligten Bereichen sowie eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in NRW sollen sichergestellt werden.
•    Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.
•    Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

Die Förderung des Radverkehrs kann daher besonders in Städten einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilität leisten. Durch die stark zunehmende Entwicklung und steigende Popularität von Pedelecs wird Fahrradfahren zudem auch in ländlicheren Gebieten und topographisch anspruchsvolleren Räumen attraktiv. Als innovativer, umweltfreundlicher und bewegungsfördernder Verkehrsträger, ermöglicht das Fahrrad eine nachhaltige, attraktive und alltagstaugliche Fortbewegung, die unbedingt gefördert werden muss.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband setzen wir uns in Politik, Ministerien und Verbänden für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, die auf das Fahrrad setzt und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.


https://unna.adfc.de/pressemitteilung/aufbruch-fahrrad-landtag-bringt-fahrradgesetz-fuer-nrw-auf-den-weg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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