Alle Augen auf NRW-Verkehrsausschuss gerichtet

Nr. 21/2019, Düsseldorf, 19.11.2019

Am Mittwoch, den 20. November 2019, hat der NRW-Verkehrsausschuss im Zuge der Beratung der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ die Chance, eine wegweisende Entscheidung zu treffen und auf Ebene der Bundesländer ein deutliches Signal für die Mobilität der Zukunft zu geben. Die Erwartungen sind groß und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW ist gespannt, welche Vorschläge der Verkehrsausschuss in die Debatte einbringen wird, um die Radverkehrsinfrastruktur konsequent auszubauen, den Verkehrsraum gerechter aufzuteilen und den Radverkehrsanteil in NRW deutlich zu erhöhen.

In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit der Forderung nach einem Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen den Nerv der Zeit getroffen. Mit fast 207.000 gesammelten Unterschriften hat sie sich zu einer der wichtigsten Bürgerbewegungen in NRW entwickelt.

Die Landespolitik muss jetzt handeln!
Mit dem politischen Rückenwind und der Zusage der Bundesregierung, in den nächsten vier Jahren zusätzlich 900 Millionen Euro in den Radverkehr zu investieren, bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland jetzt die Chance, mit der Schaffung eines Radverkehrsgesetzes ein Zeichen für eine neue Mobilität der Zukunft zu setzen.

Zur Umsetzung der Forderungen von Aufbruch Fahrrad sind folgende Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität im Hinblick auf ein Radverkehrsgesetz NRW elementar:

  • Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero („Null Verkehrstote“), eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in einem Radverkehrsgesetz-NRW festgeschrieben werden.
  • Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen in einem Radverkehrsgesetz-NRW ermöglicht und sichergestellt werden.
  • Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an Planung und Umsetzung (bzw. Bau, Erhalt und Betrieb) von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen in einem Radverkehrsgesetz-NRW geregelt werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Expertise in den beteiligten Bereichen sowie eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in NRW sollen sichergestellt werden.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.
  • Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

Die Förderung des Radverkehrs kann daher besonders in Städten einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilität leisten. Durch die stark zunehmende Entwicklung und steigende Popularität von Pedelecs wird Fahrradfahren zudem auch in ländlicheren Gebieten und topographisch anspruchsvolleren Räumen attraktiv. Als innovativer, umweltfreundlicher und bewegungsfördernder Verkehrsträger, ermöglicht das Fahrrad eine nachhaltige, attraktive und alltagstaugliche Fortbewegung, die unbedingt gefördert werden muss.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte „Aufbruch Fahrrad“ jüngst eine der wichtigsten zivilgesellschaftlichen Mobilitätsinitiativen in NRW genannt, denn die Volksinitiative hat viele Menschen erreicht und die Erwartungen deutlich übertroffen. Im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags fand am Anfang Oktober eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. Thomas Semmelmann, ADFC NRW, und Dr. Ute Symanski von RADKOMM e.V. trugen die Forderungen von „Aufbruch Fahrrad“ vor und bekräftigten ihre Erwartung, dass nun aus der Mitte des Landtags der Grundstein für ein Radverkehrsgesetz NRW gelegt werden müsse.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband setzen wir uns in Politik, Ministerien und Verbänden für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, die auf das Fahrrad setzt und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.


https://unna.adfc.de/pressemitteilung/alle-augen-auf-nrw-verkehrsausschuss-gerichtet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt