Archivbild: Verkehrsminister Hendrik Wüst auf RS1 © ADFC NRW Ludger Vortmann

ADFC NRW: Verkehrsminister zeigt Offenheit für Verbesserungen am FaNaG NRW

Nr. 20 / 2021, Düsseldorf, 02.07.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in NRW begrüßt, dass Verkehrsminister Hendrik Wüst sich offen zeigt für Verbesserungen im Entwurf des von ihm vorgelegten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes. Bei der 1. Lesung des Entwurfs für ein Radverkehrsgesetz, den die Fraktion Bündnis 90/Grüne heute als Alternative eingebracht hatte, sagte er, die Debatte werde zeigen, ob es darin Ansätze gebe, die aufgenommen werden könnten.

CDU und FDP-Fraktion kritisierten heute den Gesetzentwurf der Grünen, sie wollten die Kommunen in die Pflicht nehmen. Aber eben dies, die Unterstützung der Kommunen um ihrer Pflicht zum Bau und Ausbau Radwegenetzen, ist aus Sicht des ADFC NRW notwendig, um eine Erhöhung des Radverkehrsanteils von heute rund zehn Prozent auf mindestens 25 Prozent bis 2025 zu erreichen. Die Ansicht der Landesregierung, eine zu starke Förderung des Radverkehrs würde andere Verkehrsteilnehmer benachteiligen und zu einer „Kannibalisierung“ (CDU-Fraktionsvorsitzender Voussem) führen, kann der Fahrrad-Club nicht erkennen. Denn genau das sei ja seit Jahrzehnten durch die bisherige autozentrierte Verkehrspolitik der Fall, unter der vor allem Radfahrende und der Fußverkehr litten. Und daher ist eine ambitionierte Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität insgesamt notwendig, die auch eine Umverteilung von Verkehrsflächen bedeutet.

Aus Sicht des ADFC NRW ist dabei nicht entscheidend, ob im Gesetz „nur“ der Radverkehr oder auch der Fußverkehr bzw. weitere Formen der Nahmobilität adressiert werden. Entscheidend ist, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen, die Radverkehrsförderung und den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf ein neues Niveau heben. Dazu braucht es gerade eben konkrete und weitreichende Regelungen zur Unterstützung der Kommunen, bspw. durch die Einrichtung von regionalen Kompetenzzentren für Fahrrad- und Nahmobilität, die Etablierung von Beiräten. Außerdem benötigt eskonkretere Regelungen im Bereich der Verkehrssicherheit, verbindliche inhaltliche Vorgaben für die Radverkehrspläne auf Ebene des Landes, der Regionen und der Kommunen, u.a. durch die Benennung von Ergebnis- und Handlungszielen, konkrete Festlegungen von Ziel- und Zweck des Gesetzes, sowie Leitziele und Radverkehrsanteilen am Modal-Split als Ergebnisziele.

Auch die SPD-Fraktion betonte heute, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung so nicht bleiben könne. Das wird aus Sicht des ADFC NRW durch aktuelle Zahlen zum Radwegebau umso deutlicher, die das Verkehrsministerium jetzt als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Grüne veröffentlicht hat.

Danach verfügt nicht mal die Hälfte der nordrhein-westfälischen Landesstraßen über einen Radweg. Ferner vergehen nach den nun vorgestellten Informationen von der Beantragung bis zum Bau oft mehrere Jahre. Danach existieren lange Priorisierungslisten, die viel zu langsam umgesetzt werden.
So wurden in den vergangenen fünf Jahren seit dem Regierungswechsel laut Landesregierung zwar mehr als 500 Kilometer Radwege gebaut, der Bau von Radwegen an Landesstraßen geht jedoch viel zu schleppend voran.

ADFC NRW: „Schleppender Bau offensichtlich nicht nur ein RS1-Problem.“  

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagt:

„Es ist offensichtlich nicht nur ein Problem beim Radschnellweg RS1, bei dem es nur schleppend vorangeht. Mit der Antwort auf die kleine Anfrage wird deutlich, dass der Radwegebau an Landesstraßen viel zu schleppend voran kommt und sich nötige Maßnahmen auftürmen. Das wird der Devise „Fahrradland Nr. 1.“ nicht gerecht.“

Investitionen für Radwegebau decken nicht die Baukostensteigerungen

2021 investiert das Land NRW 54 Millionen Euro in den Radwegebau. Darin ein „Nachschlag“ von 15 Millionen Euro, die jedoch nicht mal die Baukostensteigerungen decken dürften. Denn laut Landesbetrieb IT. NRW haben sich seit 2015 die Preise für Bauleistungen im Straßenbau um 25 Prozent erhöht. Das heißt, der größte Teil der Erhöhungen im Verkehrsetat geht an die Bauwirtschaft und nicht überwiegend in zusätzliche Streckenkilometer. Außerdem würden nur 54 Millionen Euro für den Radwegebau investiert, dagegen aber in 2021 rund 400 Millionen Euro in den Bau von Straßen und Autobahnen gesteckt.

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt:

„Dass nicht mal die Hälfte der Landstraßen einen Radweg haben, zeigt, dass sie seit Jahrzehnten nur für Autos gebaut wurden. Radfahrer und Fußgänger wurden einfach nicht mitgedacht. Genau das ist aber das Kernproblem des Gesetzentwurfs, den die Landesregierung nun vorgelegt hat. Wenn im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz von einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer gesprochen wird, muss sie auch gesetzlich verankert werden. Der Entwurf ist aber zu mutlos und unkonkret. Und er sagt nicht, bis wann genau 25 Prozent Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen erreicht werden sollen.“

Der ADFC NRW fordert daher eine Abkehr von der autozentrierten Verkehrspolitik des Landes und konkrete Verbesserungen des Gesetzentwurfs. Dieser müsse ambitionierter, werden, um wie z.B. in Paris innerhalb kürzester Zeit den bislang dem Auto reservierten Platz neu und vor allem gerecht aufzuteilen. Die Länge der Priorisierungslisten und die 500 Maßnahmen zeigen, dass es neben deutlich mehr Personal auch strukturelle Verbesserungen und auch Verbesserungen der Verfahrensweisen geben muss. Dazu hat der ADFC NRW konkrete Vorschläge gemacht, die in das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz aufgenommen werden müssen. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Grüne enthält dazu Vorschläge.

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