Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer © ADFC Berlin

ADFC begrüßt Einigung im Bußgeldstreit: "Endlich das unwürdige Gezerre beendet"

Der Fahrradclub ADFC begrüßt die Einigung der Verkehrsministerkonferenz im Bußgeldstreit: „Endlich das unwürdige Gezerre beendet“

Nach einem Jahr Hängepartie kann die für den Radverkehr wichtige Reform der Straßenverkehrs-Ordnung nach der heutigen Einigung der Verkehrsministerkonferenz endlich vollständig in Kraft treten – inklusive wirkungsvoller Bußgelder auf die Gefährdung von Radfahrenden. Der Fahrradclub ADFC begrüßt die längst überfällige Einigung.

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten.“  

Raser-Debatte gefährdete Radfahrende  

Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung („Fahrradnovelle“) nebst Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann legten den wichtigen Bußgeldkatalog ein Jahr lang auf Eis. Der ADFC hatte die Verzögerung mehrfach kritisiert.

Nächster Schritt: Grundlegende Reform des Verkehrsrechts

Der ADFC weist erneut darauf hin, dass Verkehrsrecht und Regelwerke insgesamt nach wie vor den Autoverkehr priorisieren und die dringend notwendige Förderung von Fuß- und Radverkehr behindern. Seine Forderungen zur Bundestagswahl stellt der ADFC am 18. Mai 2021 in einer hochkarätigen politischen Diskussionsrunde vor.

Hinweise an Redaktionen:  Themenfotos zu dieser und älteren Pressemitteilungen finden Sie in unserem Pressebereich. Weitere Pressemitteilungen zum selben Thema: „Kein Machtpoker bei der Verkehrssicherheit“, „Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen“, „ADFC kritisiert geplante Rücknahme von Raser-Bußgeldern“.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer

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ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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